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Die Post schlägt zurück: Briefträger dürfen Hunde beißen 

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Bonn. Hundebesitzer sollten künftig ihre vierbeinigen Gefährten an die Leine legen, wenn der Briefträger kommt: Nachdem 1996 von den rund 100.000 deutschen Postzustellern über 3.000 in Ausübung ihres Dienstes gebissen wurden, hat die Deutsche Post AG die Dienstanweisung Nr. 175 B 16 "Verhalten bei Hundebissen" erlassen. Ab sofort dürfen laut dieser Anweisung Postboten Hunde nach einem erfolgten Angriff zu Verteidigungszwecken zurückbeißen oder bereits aktenkundige oder als gefährlich eingestufte Hunde zuerst beißen, um einen möglichen Angriff im Keim zu ersticken.  

Damit ist nicht nur endgültig geklärt, wie sich die Postbediensteten künftig in derartigen Problemfällen zu verhalten haben, sie sind auch rechtlich abgesichert. Denn die Deutsche Post AG hat eine spezielle Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, welche sich um evtl. Schadenersatzansprüche und gerichtliche Streitereien kümmern wird. Die Kosten für die Versicherung, immerhin eine halbe Millionen Mark, werden durch die kürzliche Erhöhung der Postgebühren getragen.  

Langfristig geht man allerdings davon aus, das sich die zusätzlichen Kosten durch Vorbeugen von Prozessen und Krankheitsausfällen schnell amortisieren. Bedenken der Deutschen Postgewerkschaft, das Zustellpersonal würde sich nicht überwinden können, "geifernde Köter anzunagen", wies ein Sprecher der Post AG zurück. Begründung: Jeder Postzusteller nimmt an einem sogenannten "Agressivkurs" teil. Im theoretischen Teil werden die Teilnehmer ausreichend motiviert, um im anschließenden praktischen Teil "am lebenden Objekt zu üben, Erfahrungen zu sammeln und die Hemmschwelle abzubauen". Auf die Frage, wie diese Übungen genau aussehen und ob die Briefträger durch diesen Kurs nicht generell agressiver würden, wollte der Sprecher der Post AG nicht eingehen. Zum Index  01.12.1997 

 

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