Die
Post schlägt zurück: Briefträger dürfen Hunde beißen
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Bonn.
Hundebesitzer sollten künftig ihre vierbeinigen Gefährten an
die Leine legen, wenn der Briefträger kommt: Nachdem 1996 von den
rund 100.000 deutschen Postzustellern über 3.000 in Ausübung
ihres Dienstes gebissen wurden, hat die Deutsche Post AG die Dienstanweisung
Nr. 175 B 16 "Verhalten bei Hundebissen" erlassen. Ab sofort dürfen
laut dieser Anweisung Postboten Hunde nach einem erfolgten Angriff zu Verteidigungszwecken
zurückbeißen oder bereits aktenkundige oder als gefährlich
eingestufte Hunde zuerst beißen, um einen möglichen Angriff
im Keim zu ersticken.
Damit
ist nicht nur endgültig geklärt, wie sich die Postbediensteten
künftig in derartigen Problemfällen zu verhalten haben, sie sind
auch rechtlich abgesichert. Denn die Deutsche Post AG hat eine spezielle
Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, welche sich um evtl. Schadenersatzansprüche
und gerichtliche Streitereien kümmern wird. Die Kosten für die
Versicherung, immerhin eine halbe Millionen Mark, werden durch die kürzliche
Erhöhung der Postgebühren getragen.
Langfristig
geht man allerdings davon aus, das sich die zusätzlichen Kosten durch
Vorbeugen von Prozessen und Krankheitsausfällen schnell amortisieren.
Bedenken der Deutschen Postgewerkschaft, das Zustellpersonal würde
sich nicht überwinden können, "geifernde Köter anzunagen",
wies ein Sprecher der Post AG zurück. Begründung: Jeder Postzusteller
nimmt an einem sogenannten "Agressivkurs" teil. Im theoretischen Teil werden
die Teilnehmer ausreichend motiviert, um im anschließenden praktischen
Teil "am lebenden Objekt zu üben, Erfahrungen zu sammeln und die Hemmschwelle
abzubauen". Auf die Frage, wie diese Übungen genau aussehen und ob
die Briefträger durch diesen Kurs nicht generell agressiver würden,
wollte der Sprecher der Post AG nicht eingehen.
01.12.1997 |