Hakenkreuz-Inder vs Antifa-Spako
Wer bisher gegen die braune Nazi-Brut Farbe bekennen wollte, befand sich juristisch gesehen auf dünnem Eis. Da Nazi-Symbole wie das Hakenkreuz in der Bundesrepublik Deutschland (zu recht) verboten sind, befanden sich in der Vergangenheit auch solche im Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft, die Anti-Nazi-Produkte vertreiben oder tragen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied heute, dass der Vertrieb von Anti-Nazi-Produkte nicht strafbar sei, wenn diese „offenkundig und eindeutig“ gegen die Nazi-Ideologie gerichtet sind.
15. März 2007 um 16:30 Uhr.
wurde aber auch zeit!